Das Baugesuch ziehe sie zurück, die Arbeiten habe sie in Auftrag gegeben. Die Gemeindeschreiberin teilte der Beschwerdeführerin daraufhin mit, die Baukommission werde an der nächsten Sitzung prüfen und entscheiden, ob die geplanten Erneuerungsarbeiten baubewilligungspflichtig seien oder nicht. Anlässlich einer Besprechung mit der Baukommission am 14. Juni 2022 wurde vereinbart, dass die Beschwerdeführerin eine Projektänderung einreicht. 1/8 BVD 110/2023/18