Gegen das Bauvorhaben erhoben verschiedene Nachbarinnen und Nachbarn Einsprache. Zudem verlangten mehrere Miteigentümerinnen und Miteigentümer, dass die geplanten Fassadenveränderungen vereinbarungsgemäss von der Miteigentümerversammlung genehmigt werden müssten. In ihrer Stellungnahme vom 31. März 2022 hielt die Beschwerdeführerin unter anderem fest, im Rahmen des Ersetzens der bestehenden Konstruktion hätte sie den Wunsch gehabt, die Trittflächen zwischen den Leibungen im Obergeschoss aus Gründen der Absturzsicherheit minimal zu verbreitern, dies zur Sicherheit beim Reinigen der Fenster und der Storen. Zudem müssten die Geländer erhöht werden.