36 und 62 BauG entgegenstehen. Im Baubewilligungsverfahren ist deshalb auch zu klären, ob die Bestimmungen der Strassengesetzgebung eingehalten sind.8 Bei Strassenbauvorhaben sind die Wirkungsziele von Art. 3 SG zu berücksichtigen. Danach werden Strassen so geplant, gebaut, betrieben und unterhalten, dass die Summe aller Wirkungen dauerhaft zu einer