b) Die öffentlichen Autoabstellplätze an der J.________gasse, die aufgehoben und durch Fahrradabstellplätze ersetzt werden sollen, sind unbestritten Bestandteil einer Gemeindestrasse. Die geplante Umnutzung stellt daher eine Änderung der bisherigen Widmung dar. Wie die Widmung stellen auch die Entwidmung und die Umwidmung eine kantonalrechtliche Anordnung dar; Voraussetzungen und Verfahren richten sich demnach nach dem kantonalen Recht, es sei denn, die Änderung der Widmungen würde mit den Mitteln des Strassenverkehrsrechts vollzogen.5