Zudem seien an der J.________gasse bereits Fahrradabstellplätze in ausreichender Anzahl vorhanden. Die Beschwerdeführerin 3 macht geltend, die Autoparkplätze an der J.________gasse seien für die umliegenden Ladengeschäfte und das ansässige Gewerbe von existenzieller Bedeutung. Das gewünschte lebendige Dorfzentrum würde durch die Aufhebung der Parkplätze sehr leiden und die noch vorhandenen Gewerbetreibenden würden in ihrer Existenz gefährdet. Die bestehenden fünf Kurzzeitparkplätze seien für die noch bestehenden Ladengeschäfte von zentraler Bedeutung und würden helfen, ein lebendiges Dorfzentrum zu sichern.