1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 10. Februar 2023 ein Baugesuch ein für die Aufhebung der Autoabstellplätze auf dem H.________platz für Nutzungen der Öffentlichkeit auf Parzelle Steffisburg Grundbuchblatt Nr. I.________ und die Aufhebung der Autoabstellplätze J.________gasse mit Umnutzung zu öffentlichen Fahrradabstellplätzen auf Parzelle Steffisburg Grundbuchblatt Nr. K.________. Die Parzellen liegen in der Kernschutzzone. Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden Einsprache. Mit Entscheid vom 21. November 2023 erteilte das Regierungsstatthalteramt Thun die Baubewilligung.