Das erste Mal wegen eines Unwetters und der neuen Situation bezüglich Uferschutzmassnahme und Wegverlaufänderung, das zweite Mal wegen neuen Vorschriften im Bereich Pferdehaltung und das dritte Mal aufgrund der Differenz bezüglich E.________-Leitung. Da das Baugesuch aufgrund der noch nicht verlegten E.________-Leitung sistiert sei, sei noch nicht über das teilweise nachträgliche und einige Male angepasste Projekt entschieden worden. Die in der Wiederherstellungsverfügung geforderten Rückbauten seien nicht Bestandteil des hängigen Baugesuchs. 11. Auf die Rechtschriften und die Vorakten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen