_ bei Frutigen zu erlassen. Zur Begründung schildert sie die Vorgeschichte aus ihrer Optik und macht geltend, die Gemeinde habe sich in den letzten fünf bis zehn Jahren entweder gar nicht oder nicht genügend mit dem Baugesuch befasst. Zwar habe am 22. Januar 2022 eine Begehung der Örtlichkeiten stattgefunden, doch sei es hierbei in erster Linie um den im Jahr 2016 als Notlösung erstellten 3/6 BVD 110/2023/184