9. Mit Eingabe vom 29. November 2023 erhob die Beschwerdeführerin zudem Beschwerde wegen Rechtsverzögerung bzw. Rechtsverweigerung bei der BVD. Sie beantragt, die Gemeinde sei anzuweisen, einen beschwerdefähigen Entscheid über das Baugesuch der Beschwerdeführerin (bzw. seinerzeit von deren Vater) vom 30. Juni 2011 (bzw. 15. Oktober 2013) betreffend Ausbau des bestehenden Ponystalls (Anbau zur Vergrösserung der Pferdeboxen und des Futterlagerraums etc.) an der G.________strasse F.________, Parzelle Nr. A.________, I.________ bei Frutigen zu erlassen.