Gleichzeitig wies sie auf die Möglichkeit eines nachträglichen Baugesuchs hin und drohte die Ersatzvornahme und eine Busse bei Nichtbefolgung an. Die Beschwerdeführerin reichte innert der Rechtsmittelfrist ein Baugesuch ein für die Erstellung des Autoabstellplatzes an der G.________strasse. Im Übrigen verzichtete sie auf die Einreichung eines nachträglichen Baugesuchs und erhob Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) gegen die Wiederherstellungsverfügung (Beschwerdeverfahren BVD 120/2023/73).