8. Mit Wiederherstellungsverfügung vom 26. Oktober 2023 forderte die Gemeinde Frutigen die Beschwerdeführerin auf, den dreiseitig geschlossenen Schopf am östlichen Parzellenrand, den Ponystall mit südseitigem Schleppdachanbau und Heudiele OG (G.________strasse F.________), den Unterstand beim Reitstall [richtig: Reitplatz] an der H.________ sowie den Abstellplatz an der G.________strasse an der westlichen Parzellengrenze bis zum 1. Mai 2024 zurückzubauen. Gleichzeitig wies sie auf die Möglichkeit eines nachträglichen Baugesuchs hin und drohte die Ersatzvornahme und eine Busse bei Nichtbefolgung an.