Anschliessend wurde dokumentiert, welche Bauten und Anlagen zusätzlich gebaut worden waren und es wurde festgehalten, wie die Vertretungen der Fachstellen die Bewilligungsfähigkeit beurteilten. Die Beschwerdeführerin erhielt Gelegenheit, sich noch einmal schriftlich zum Sachverhalt zu äussern und es wurde ihr eine Wiederherstellungsverfügung in Aussicht gestellt. Von der Möglichkeit, Stellung zu nehmen, machte die Beschwerdeführerin Gebrauch.