6. Am 2. August 2021 annullierte die Gemeinde die Wiederherstellungsverfügung und gab der Beschwerdeführerin Gelegenheit, zum ohne Baubewilligung errichteten Lagerschuppen Stellung zu nehmen. In ihrer Eingabe vom 7. Oktober 2021 machte die nun anwaltlich vertretene Beschwerdeführerin im Wesentlichen geltend, da der heutige Stall nicht genügend Platz für die Lagerung des Futters biete, sei am 30. Juni 2011 ein Baugesuch für die Vergrösserung des Stalls eingereicht worden. Obwohl die E.________ ihre Einsprache zurückgezogen habe und alle beteiligten Amtsstellen ihr Einverständnis erteilt hätten, sei das Vorhaben immer noch nicht bewilligt.