5. Am 11. Mai 2021 informierte die Gemeinde die Beschwerdeführerin und ihre Mutter als Grundeigentümerinnen, die E.________ habe die Bewilligung für die neue Leitungsführung im Bereich ihrer Parzelle erhalten. Demzufolge bleibe das Baugesuch weiterhin sistiert, bis die Leitung verlegt sei. Zudem teilte die Gemeinde mit, sie habe festgestellt, dass auf Parzelle Nr. A.________ am Waldrand im Osten ein Lagerschuppen ohne Baubewilligung errichtet worden sei. Sie gab ihnen Gelegenheit dazu Stellung zu nehmen. Eine Stellungnahme ging in der Folge nicht ein.