Die Bauherrschaft ergänze unter Mithilfe der Bauverwaltung die Baugesuchspläne soweit, dass das Gesuch für die Stall- und Schopferweiterung nach Westen weiterbearbeitet werden könne. Die restlichen Vorhaben würden allenfalls sistiert bis die Linienführung der BKW definitiv sei. Abschliessend würden die abgeänderten Unterlagen zum AGR zur erneuten Beurteilung gehen. Am 22. März 2016 teilte die E.________ der Gemeinde mit, ihre Einsprache könne zurückgezogen werden.