4. Am 24. April 2015 fand eine Begehung mit den Eltern der Beschwerdeführerin sowie einer Vertretung der E.________, der Gemeinde, des Regierungsstatthalteramts und des KAWA statt. Es wurde unter anderem festgestellt, dass die Ponyboxen bereits provisorisch bestanden. Hinsichtlich des weiteren Vorgehens wurde vereinbart, dass die E.________ nochmals die Linienführung der geplanten Leitungserneuerung prüfe. Die Bauherrschaft ergänze unter Mithilfe der Bauverwaltung die Baugesuchspläne soweit, dass das Gesuch für die Stall- und Schopferweiterung nach Westen weiterbearbeitet werden könne.