Der Fachbericht Naturgefahren sowie die Amtsberichte des Amts für Wasser und Abfall des Kantons Bern (AWA) und des Amts für Wald des Kantons Bern (KAWA; heute: Amt für Wald und Naturgefahren [AWN]) lauteten grundsätzlich positiv. Das Amt für Landwirtschaft und Natur (LANAT) beurteilte das Vorhaben demgegenüber als nicht zonenkonform. In seiner Stellungahme betreffend Bauen ausserhalb des Baugebiets hielt das nun zuständige Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) fest, es handle sich nicht um einen landwirtschaftlichen Betrieb im Sinn des BGBB1, weshalb das Bauvorhaben nicht zonenkonform sei. Ob die gewünschte Erweiterungsfläche auf Parzelle B._______