3. Am 15. Oktober 2013 reichten die Eltern der Beschwerdeführerin eine erneute, aber angepasste Baueingabe ein für die Vergrösserung der Pony-Boxen und des Futterlagerraums, dem Neubau einer Schmitte sowie eines Holzlagerplatzes mit Holzschopf auf Parzelle Nr. A.________ und einer Garagenvergrösserung auf Parzelle Nr. B.________. Die Gemeinde liess das Bauvorhaben im Frutiger Anzeiger sowie im Amtsblatt publizieren und holte die erforderlichen Amts- und Fachberichte ein. Die E.________ reichte eine Einsprache ein. Der Fachbericht Naturgefahren sowie die Amtsberichte des Amts für Wasser und Abfall des Kantons Bern (AWA) und des Amts für Wald des Kantons Bern (KAWA;