verlängerte die Gemeinde die Frist für das Einreichen eines nachträglichen Baugesuchs. Am 30. Juni 2011 reichten die Eltern der Beschwerdeführerin ein Baugesuch ein für die Vergrösserung der Boxen und des Futterlagerraumes, den Anbau an das bestehende Gebäude, den Neubau eines Holzlagers und eines Schopfes sowie der Garagenvergrösserung. Am 16. Juli 2012 wurde das Baugesuch in gegenseitiger Absprache sistiert.