2. Im Februar 2011 nahm die Gemeinde eine Bestandsaufnahme der Änderungen auf der Parzelle Nr. A.________ gegenüber der Baubewilligung vom 30. Juli 2002 vor. Festgestellt wurden Anbauten auf der Westseite des Stalls, eine Stützmauer (circa 1.65 m) auf der Südseite, ein eingezäunter Auslauf auf der Süd- und Südostseite sowie Terrainveränderungen im Waldspickel westlich des Stalls zur Erstellung eines Holzlagerplatzes. Nach einer Begehung mit verschiedenen kantonalen Fachstellen erliess die Gemeinde am 26. April 2011 eine Baueinstellungs- und Wiederherstellungsverfügung.