Der Regierungsstatthalter von Frutigen, der damals für den Entscheid über die Zonenkonformität in der Landwirtschaftszone zuständig war, beurteilte das Vorhaben in seinem Entscheid vom 29. Januar 2002 als zonenkonform. Mit Gesamtentscheid vom 30. Juli 2002 erteilte die Gemeinde daher die Bewilligung für das Erstellen eines Reitplatzes, einer Zufahrt und eines Jauchekastens, sowie für einen Stallanbau und ein WC.