2. Ein Plansatz der Projektänderung vom 5. August 2024 geht an die Beschwerdegegnerin und ein Plansatz geht an die Gemeinde Büren an der Aare. Zudem werden der Gemeinde Büren an der Aare zur Ablage und Archivierung in ihren Akten erneut das Ausnahmegesuch Hochstammbaum vom 5. August 2024 und die Berechnung Untergeschoss vom 5. August 2024 zugestellt. 3. Den Beschwerdeführenden werden oberinstanzliche Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 2700.– zur Bezahlung auferlegt. Die Beschwerdeführenden haften solidarisch für den gesamten Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.