heneinfamilienhäuser nehmen Rücksicht auf die Dorfrandlage und tragen der Einheit der Landschaft/Bebauung und dem harmonischen Übergang Siedlung/Wald Rechnung (vgl. Art. 4 UeV). Gegen Westen stellen die Reiheneinfamilienhäuser einen Übergang zwischen dem grossen Altersheimbau und den Einfamilienhäusern im Osten und Süden der Bauparzelle dar. Der Übergang zwischen der Siedlung am Hang und dem Waldrand ist durch die überbauten Parzellen im Süden bereits vorgegeben und kann durch das vorliegende Bauprojekt nicht mehr – sei es positiv oder negativ – verändert werden.