Die Ausführungen der Fachinstanz Altstadt FIAS, dass der Gebäudesetzung ins Terrain zugestimmt werden kann, sind nachvollziehbar. Aus den Projektänderungsplänen vom 5. August 2024 geht hervor, dass das Terrain von Westen nach Osten sowie von Süden nach Norden hin abfällt. Die Beschwerdegegnerin hat dem Terrainverlauf mit der möglichst nördlichen Setzung der Reiheneinfamilienhäuser und der Umgebungsgestaltung mit Treppen, Stützmauern und Böschungen Rechnung getragen.