i) Die Fachinstanz Altstadt FIAS hat im Baubewilligungsverfahren zunächst den Umgang mit der bestehenden Geländesituation und der Terraingestaltung kritisiert. Dem am 27. Oktober 2023 bewilligten Projekt hat sie schlussendlich zugestimmt. Die Projektänderung vom 5. August 2024 führt hinsichtlich des Umgangs mit der bestehenden Geländesituation und der Terraingestaltung im Vergleich zum am 27. Oktober 2023 bewilligten Projekt nicht zu Änderungen. Die Ausführungen der Fachinstanz Altstadt FIAS, dass der Gebäudesetzung ins Terrain zugestimmt werden kann, sind nachvollziehbar.