f) Das Bauvorhaben befindet sich nicht in unmittelbarer Nähe zu einem Ortsbildschutzgebiet oder zu Baudenkmälern. Das Ortsbildschutzgebiet rund um die Altstadt befindet sich nördlich der Bauparzelle. Das Ortsbildschutzgebiet ist räumlich deutlich durch mehrere Parzellen, dem Eisenbahntrasse und der Bahnhofstrasse vom Bauvorhaben abgetrennt. Dasselbe gilt auch für das erhaltenswerte Baudenkmal am AJ.________weg Nr. 15a, welches durch das Hauptgebäude des Altersheims vom Bauvorhaben abgeschirmt ist. Zudem befinden sich zwischen dem Bauvorhaben und den schützenswerten Baudenkmälern am X.________weg Nr. 6 und 6a mehrere Parzellen.