Zuletzt wurde die UeO am 4. Dezember 2012 dahingehend geändert, dass nur noch im Baufeld 1 zwei Baukörper mit einem Abstand zueinander von mindestens 3 m zu erstellen ist (vgl. Art. 5 Abs. 4 UeV). Zudem wurde Art. 6 Abs. 1 UeV, der eine gesamthafte Ausnützungsziffer zwischen 0.35 und 0.45 vorsah, ersatzlos gestrichen. Der Erläuterungsbericht vom Dezember 2012 hielt dazu fest: Seit dem Inkrafttreten der Überbauungsordnung ZPP 6 Riedli im Jahr 1997 wurde das Planungsgebiet erschlossen und teilweise bebaut.