e) In Zusammenhang mit den Gestaltungsvorschriften sind zudem die folgenden Ausführungen im Erläuterungs- und Mitwirkungsbericht vom 30. November 1994 zu den ursprünglichen Überbauungsvorschriften relevant: 1.1 Lage des Überbauungsgebietes Das Planungsgebiet Riedli/Burgmatte liegt am Südrand des Siedlungsgebietes von Büren, zwischen dem Altersheim und dem Mühleweiher am nördlichen Hangfuss des Städtiberges. Das Baugebiet […] liegt in einer landschaftlich reizvollen Lage, der grösste Teil der nahen Umgebung wurde in der Ortsplanung einer Grünzone bzw. einem Landschaftsschutzgebiet zugeordnet. […]