Die Bauvolumen der einzelnen Baufelder seien mit der Grösse der Baufelder, der Festlegung der Geschosse, der Gebäudehöhe und der maximalen Bruttogeschossfläche definiert und würden vorliegend nicht überschritten. Die Materialisierung und Farbgebung mit einer verputzten Aussenwärmedämmung in abgetöntem Weiss richte sich weitestgehend nach den umliegenden Bauten. In Zusammenarbeit mit der FIAS seien die Höhenlage der Bauten und die Terrainmodellierung optimiert worden. Zudem hielt die Gemeinde als Auflage im angefochtenen Entscheid fest (vgl. Dispositiv-Ziff. VII.2.b achtes Lemma des angefochtenen Entscheids):