Im angefochtenen Entscheid erklärte die Gemeinde, der Erläuterungs- und Mitwirkungsbericht erwähne explizit, dass eine mittlere Dichte die Bebauung mit Doppel-, Reihen- oder allenfalls kleinen Mehrfamilienhäusern erfordere. Aus den Versäumnissen der Vergangenheit, das Ziel einer verdichteten Bauweise in der UeO konsequent zu verfolgen, dürfe der Gesuchstellerin kein Nachteil erwachsen. Die Bauvolumen der einzelnen Baufelder seien mit der Grösse der Baufelder, der Festlegung der Geschosse, der Gebäudehöhe und der maximalen Bruttogeschossfläche definiert und würden vorliegend nicht überschritten.