Die Dichte des Bauvorhabens unterscheide sich von den anderen Baufeldern deutlich. Die Baukörper fügten sich nicht in die spezielle landschaftliche Situation ein, sondern würden im Vergleich zu den anderen Einfamilienhäusern auffallen. Die mit Ziff. 2.3 des Erläuterungs- und Mitwirkungsberichts zur Überbauungsordnung verlangte gestalterische bauliche Einheit würde zerbröckelt. Zudem erstaune, dass die Materialisierung und Farbgebung des 32/43 BVD 110/2023/182