a) Mit den Projektänderungsplänen vom 5. August 2024 sieht die Beschwerdegegnerin weiter Änderungen im Untergeschoss, bei der Kanalisation und einigen Fenstern vor. Zudem hat sie die Widersprüchlichkeiten zwischen den Grundrissplänen der Attikageschosse und den Fassadenplänen beseitigt. Es ist weder dargetan noch ersichtlich, dass diese weiteren Projektänderungen nicht bewilligungsfähig wären.