19 UeV blieb jedoch aus. Der Begründung zur am 24. November 2000 genehmigten Änderung lässt sich entnehmen, dass Nachfrage nach Bauland für grössere, freistehende Einfamilienhäuser bestand. Mit Blick auf die Änderung des Überbauungsplanes kann daraus geschlossen werden, dass die Gemeinde offenbar für die Einfamilienhäuser im Teilbereich «Süd» individuelle Lösungen für die Kehrichtabfuhr zulassen wollte. Mit der zuletzt am 14. Dezember 2012 durch das AGR genehmigten Änderung des Überbauungsplanes wurde zudem auch das Baufeld 2 verkleinert.