Der ursprünglich am 4. August 1997 vom AGR bewilligte Überbauungsplan sah zum Teil grössere Baufelder für mehrere Wohneinheiten vor. Die Container-Standplätze für die Teilbereiche «Nord» und «Süd» wurden daher wohl festgelegt, um die Kehrrichtabfuhr zu erleichtern, indem zwei Sammelstellen errichtet werden. Mit der am 24. November 2000 vom AGR genehmigten Änderung des Überbauungsplanes wurden die Baufelder 5 und 6 im Teilbereich Süd verkleinert. Im Teilbereich Süd war gemäss Überbauungsplan zudem kein Container-Standplatz mehr vorgesehen. Eine gleichzeitige Änderung von Art. 19 UeV blieb jedoch aus.