Art. 3 Inhalt des UeP Im Überbauungsplan werden verbindlich geregelt: a) Die Erschliessung für Fahrzeuge und Fussgänger von der Mühlematt her. b) Die Parkierung c) Die Lage, Dimensionierung und Nutzung der Hochbauten d) Standort der Hochstammbäume im Bereich der Erschliessung und Parkierung Art. 19 Container Für die Teilbereiche «Nord» und «Süd» ist gemäss UeP je ein Container-Standplatz für die gemeinsame Kehrichtabfuhr anzulegen.