j) Auf dem Situationsplan 1:500, genehmigt am 27. Oktober 2023, und dem Umgebungsplan vom 27. März 2023 sah die Beschwerdegegnerin zwei Hochstammbäume und einen Strauch vor. Demgegenüber war auf dem Situationsplan 1:200 vom 27. März 2023 nur ein Hochstammbaum in der nordwestlichen Parzellenecke eingezeichnet. In ihrem Ausnahmegesuch vom 27. März 2023 bestätigte die Beschwerdegegnerin, dass sie den bestehenden Hochstammbaum im Nordwesten belasse und den Hochstammbaum im Bereich der Parkierung 5 m nach Norden verschiebt. Der Situationsplan 1:200 vom 27. März 2023 war insofern widersprüchlich.