i) Mit Einsprache vom 26. Juni 2023 rügten die Beschwerdeführenden, die Bäume seien auf dem Situationsplan nicht eingezeichnet. Die Unterlagen seien damit widersprüchlich, das Bauvorhaben könne so nicht bewilligt werden, zumal sich die Baugesuchstellerin nach der Bewilligung auf die eine oder andere Variante berufen könnte, was unzulässig sei.66