Aus den Projektänderungsplänen vom 5. August 2024 geht aber eindeutig hervor, dass die Beschwerdegegnerin lediglich um Bewilligung von sieben Parkplätzen ersucht. Sollte die Feuerwehrstellfläche künftig dennoch als (unbewilligte) Parkfläche genutzt werden, hat die Gemeinde die Möglichkeit, baupolizeilich einzuschreiten und beispielsweise eine Bodenmarkierung anbringen zu lassen. g) In Zusammenhang mit den Hochstammbäumen bringen die Beschwerdeführenden zudem vor, es sei unklar, ob noch ein weiterer Hochstammbaum weiter westlich gepflanzt werden solle. Die Gemeinde sei diesbezüglich ihrer Begründungspflicht nicht nachgekommen.