Die einzige Möglichkeit für einen den FKS-Richtlinien entsprechenden Stellplatz, der für die Feuerwehr ab der Strasse «B.________» erreichbar ist, befindet sich somit im vorgesehenen Bereich für die private Zufahrt / der Hauszugang, der Strasse «B.________» und dem westlichen Gartenbereich oder dem für den Hochstammbaum vorgesehenen Gartenbereich. Die Gemeinde ist im angefochtenen Entscheid zu Recht davon ausgegangen, dass die Pflanzstelle des Hochstammbaumes nicht genau nach Überbauungsplan erfolgen kann. Es liegen damit besondere Verhältnisse für eine Ausnahmebewilligung vor.