Im Bereich des Knicks in Richtung Süden verbreitert sie sich zwar etwas. Der Stellplatz von 6 m x 11 m für die Feuerwehr kann aber nicht vollständig auf der Strasse «B.________» liegen. Im Bereich der sieben Parkfelder ist gemäss FKS-Richtlinie kein Stellplatz möglich. Die zweite private Zufahrt / Hauszugang genügt mit einer Breite von 4 m nicht als Stellplatz. Auch die erste private Zufahrt / Hauszugang entlang der östlichen Parzellengrenze ist mit einer Breite von 2.50 m einerseits viel zu schmal für einen Stellplatz und befindet sich andererseits nicht zwischen den beiden Reiheneinfamilienhäusern.