Gemäss Überbauungsplan ist die zweite private Zufahrt / Hauszugang westlich des Bereichs für den Hochstammbaum vorgesehen. Die private Zufahrt / der Hauszugang verläuft ab der Strasse «B.________» auf einer Breite von zunächst ca. 9 m und verläuft anschliessend kurvenartig Richtung Norden und verengt sich auf eine Breite von 4 m. Westlich der privaten Zufahrt / Hauszugang ist die Parzelle Nr. L.________ dem Gartenbereich zugeteilt. Die Strasse «B.________» ist gemäss Überbauungsplan im Bereich der Parzelle Nr. L.________ mindestens 5.0 m breit. Im Bereich des Knicks in Richtung Süden verbreitert sie sich zwar etwas.