Die offene Parkierung ändere nichts am Standort des ADL-Platzes. In ihrer Stellungnahme vom 25. Juni 2024 ergänzt die Gemeinde, eine Feuerwehrstellfläche für Gebäude geringer Höhe sei nicht vorgeschrieben, jedoch habe die Baubewilligungsbehörde bei Einreichung des Baugesuchs im Dezember 2021 festgestellt, dass die vorliegende Situation mit der Parkierung entlang der Strasse und dem Hochstammbaum gemäss Überbauungsordnung, zusammen mit der bestehenden Strassenführung, für Rettungsdienste allfällig Schwierigkeiten bereiten könnte. Deshalb habe sie die Feuerwehr zu einer Stellungnahme eingeladen.