b) Die Beschwerdeführenden erklären, es sei stossend, dass der Hochstammbaum den Parkplätzen weichen müsse. Eine Ausnahmebewilligung könne nicht erteilt werden. Soweit die Beschwerdegegnerin vorbringe, dass sich der Baum gemäss Überbauungsplan im störenden Bereich des für die Autodrehleiter der Feuerwehr notwendigen Platzes befinde, sei hervorzuheben, dass die Stellungnahme der Regio Feuerwehr Büren nicht zum aktuellen Projekt erfolgt und wohl nicht mehr gültig sei. In ihrer Stellungnahme vom 28. Juni 2024 ergänzen die Beschwerdeführenden, eine Verschiebung des Baumes sei nicht erforderlich, um der Feuerwehr (Brandschutz) einen sicheren Abstellplatz zu ermöglichen.