In ihrer Stellungnahme vom 10. Mai 2024 wiederholt die Beschwerdegegnerin, das Verschieben des Baumes sei erforderlich, um der Feuerwehr (Brandschutz) einen sicheren Abstellplatz zu ermöglichen. Der Baum grenze an die vorgeschriebene Abstellfläche und müsse daher versetzt werden. Des Weiteren weise sie darauf hin, dass bereits andere Anwohner ähnliche Ausnahmegesuche gestellt hätten, die möglicherweise bewilligt worden seien. Dieser Umstand sei zu berücksichtigen. Der Einwand der Nachbarn gegen die Ausnahmegesuche genüge nicht als Begründung für eine Ablehnung derselben, da dies den Grundsätzen des fairen und einheitlichen Entscheidungsprozesses widerspreche.