Den Hochstammbaum plant die Beschwerdegegnerin zwischen den befestigten Flächen und dem Reiheneinfamilienhaus B. Der Standort des Hochstammbaumes ist im Vergleich zum Überbauungsplan unbestrittenermassen 5 m in Richtung Norden verschoben und befindet sich nicht zwischen den Parkplätzen und der (zweiten) privaten Zufahrt / Hauszugang. Es ist unbestritten, dass die Beschwerdegegnerin für das Verschieben des Hochstammbaumes und die Feuerwehrstellfläche, die teilweise im Gartenbereich zu liegen kommen soll, eine Ausnahmebewilligung benötigt. Die Beschwerdegegnerin hat am 27. März 2023 ein entsprechendes Ausnahmegesuch gestellt und wie folgt begründet: