Gemäss Umgebungsplan vom 5. August 2024 und dem am 6. Mai bzw. 5. August 2024 aktualisierten Ausnahmegesuch plant die Beschwerdegegnerin westlich neben den Parkplätzen im Gartenbereich für den Hochstammbaum eine Befestigung mit Rasengittersteinen. Diese Befestigung (zusammen mit dem gepflasterten Zugang zu den Reiheneinfamilienhäusern und der westlich davon befestigten Fläche aus Rasengittersteinen) soll als Feuerwehrstellplatz dienen. Den Hochstammbaum plant die Beschwerdegegnerin zwischen den befestigten Flächen und dem Reiheneinfamilienhaus B.