2.2 Erschliessung Die Erschliessung des Baugebietes ist nur über die Mühlematte möglich. Mit seiner, für eine Quartiererschliessungsstrasse, beträchtlichen Breite von 5m besitzt der Mühlemattweg die Kapazität, den Anwohnerverkehr der Bebauung Riedli aufnehmen zu können. […] Innerhalb der Überbauung ist die Detailerschliessung zentral anzulegen. Die Landaufteilung erfolgte vorteilhafterweise so, dass die Erschliessungsstrasse abparzelliert werden konnte. Der Abschluss von Dienstbarkeitsverträgen entfällt.