b) Die Überbauungsvorschriften enthalten zur Erschliessung folgende Regelung: Art. 3 Inhalt des UeP Im Überbauungsplan werden verbindlich geregelt: a) die Erschliessung für Fahrzeuge und Fussgänger von der Mühlematt her. […] Art. 11 Erschliessung 1 Die Zufahrt erfolgt für die ganze Überbauung über die Mühlematt. 2 Die Erschliessungsanlagen werden als öffentliche Detailerschliessung resp. als private Zufahrt qualifiziert. 3 Im Erschliessungsbereich (private Zufahrt Baufelder 4-7) auf Parzelle AN.________ ist eine Wendemög- lichkeit für Fahrzeuge zu gewährleisten.