Dies laufe der landschaftsschonenden Überbauungskonzeption zuwider. In ihrer Stellungnahme vom 28. Juni 2024 zur Projektänderung vom 6. Mai 2024, mit welcher die Beschwerdegegnerin auf die fünf zusätzlichen Parkplätze verzichtete, erklären die Beschwerdeführenden erneut, der Mehrverkehr sei offensichtlich. In ihren Schlussbemerkungen vom 16. September 2024 wiederholen die Beschwerdeführenden, das Problem des Mehrverkehrs im Quartier bestehe nach wie vor. Die Beschwerdegegnerin bestritt in ihrer Beschwerdeantwort den Mehrverkehr. In ihrer Stellungnahme vom 22. Dezember 2023 führt die Gemeinde aus, die B.________strasse verfüge über die Kapazität, den Mehrverkehr aufzunehmen.