a) In ihrer Beschwerde erklärten die Beschwerdeführenden [in Zusammenhang mit den ursprünglich vorgesehenen zusätzlichen fünf Parkplätzen] sinngemäss, dass der Mehrverkehr die Kapazität der Quartierstrasse sprenge. Es seien mehr Parkplätze vorgesehen, als es die ZPP und UeO vorsehe. Die Quartierstrasse sei trotz ihrer etwas überdurchschnittlichen Breite unübersichtlich und biete nur wenig Wendemöglichkeiten und Raum für Fahrzeugmanöver. Die zusätzlichen Parkplätze würden eine wesentlich ausgeprägtere Asphaltierung für die weitergehende Erschliessung bedingen, als durch die UeO vorgesehen. Dies laufe der landschaftsschonenden Überbauungskonzeption zuwider.